Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für HK-Consulting – Heiko Kassner

HK-Consulting - Heiko Kassner, Buckenhofer Weg 2, 91058 Erlangen

1. Geltungsbereich

 

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von HK-Consulting - Heiko Kassner (nachstehend HK-Consulting genannt) nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Kunde" genannt. Durch Auftragserteilung (schriftlich oder mündlich) erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit den AGB einverstanden.

 

1.2 HK-Consulting ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mit einer angemessenen Ankündigungsfrist mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen per E-Mail oder per Post an HK-Consulting absenden, andernfalls werden die Änderungen entsprechend der Ankündigung wirksam. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zu kündigen.

 

2. Weitergeleitete Aufträge

 

2.1 Wenn ein Auftrag in der Form ausgeführt wird, dass HK-Consulting einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt HK-Consulting den Auftrag dadurch, dass er ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet.

 

2.2 Die Angebote von HK-Consulting sind frei bleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise.

 

3. Zustandekommen des Vertrages

 

3.1 Ein Vertrag mit HK-Consulting kommt durch mündliche Vereinbarung, die Übermittlung des unterschriebenen Kundenauftrags per Fax, E-Mail, Post oder durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch HK-Consulting zustande.

 

3.2 Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss werden durch schriftliche Vereinbarung gültig. Entstehen für den Kunden zusätzliche Kosten, werden diese von HK-Consulting neu kalkuliert und müssen vom Kunden bestätigt werden.

 

4.Rechte

 

4.1 HK-Consulting gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese vertragsgemäß zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig. Es ist dem Kunden insbesondere untersagt, Unterlizenzen zu vergeben oder Leistungen zu vermieten, zu vervielfältigen oder auf andere Art und Weise zu verwerten. HK-Consulting ist nicht verpflichtet, Dateien, Texte oder Layouts, die im Rahmen des Auftrags erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. Wird die Herausgabe dieser Computerdaten vom Kunden gewünscht, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

 

4.2 Der Einsatz der durch HK-Consulting erbrachten Leistungen ist dem Kunden bis zur vollständigen Zahlung nur widerruflich erlaubt. Bei Leistungen, mit deren Zahlung sich der Kunde in Verzug befindet, kann HK-Consulting den Einsatz dieser Leistungen für die Dauer des Verzugs widerrufen.

 

4.3 HK-Consulting ist berechtigt, an einer zentralen Stelle der Webseiten als Urheber bzw. Ausführender der erbrachten Leistungen genannt zu werden. Zusätzlich ist HK-Consulting berechtigt, einen direkten Link auf die eigenen Webseiten einzurichten sowie einen Copyright-Vermerk. HK-Consulting ist bei einer Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt, Schadenersatz zu fordern. Zusätzlich ist HK-Consulting berechtigt, einen Verweis von den eigenen Webseiten auf die Webseite des Kunden als Referenz einzurichten. Der Kunde darf von HK-Consulting auch in anderen Medien als Referenz genannt werden.

 

4.4 Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Endübergabe des Projekts, Beanstandungen jeglicher Art schriftlich bei HK-Consulting geltend zu machen. Macht er von diesem Recht nicht Gebrauch, gilt das Projekt als abgenommen und HK-Consulting kann eine Bestätigung in Schriftform fordern.

 

5. Daten/Datenschutz

 

5.1 Der Kunde stellt HK-Consulting von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann HK-Consulting nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertretenmüssen von HK-Consulting, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an HK-Consulting zu übermitteln.

 

5.2 Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und oder Änderung einer Domain (Internetadresse) notwendig sind.

 

6. Preise und Zahlungen

 

6.1 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Fertigstellung der Website durch HK-Consulting. Für Webseiten oder sonstige einmalige Internet-Dienstleistungen wird HK-Consulting dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen nach Endabnahme des Projekts durch den Kunden zur Zahlung fällig. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Rückstand, behält sich HK-Consulting vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen bzw. den Zugriff auf bis dato erbrachte Leistungen bis zur Zahlung des offenen Betrags zu sperren und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn er mit fälligen Zahlungen im Rückstand ist, auch wenn der Zahlungsausgleich nicht angemahnt wird. Zudem werden Verzugszinsen fällig in Höhe des zum Zeitpunkt des Verzuges gültigen Verzugszinssatzes.

 

6.2 Für regelmäßige Service-Leistungen, z. B. Updates der Webseiten, erhebt HK-Consulting monatliche Preise. Diese werden in einem gesonderten Website-Wartungsvertrag geregelt. Zahlungen für regelmäßige Service-Leistungen werden monatlich und zwar zum jeweiligen Monatsende fällig.

 

6.3 Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb von 2 Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der 4-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

 

7. Markenrechte/Copyrights

 

Der Kunde ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das "Recht am eigenen Bild". Der Kunde ist also verpflichtet zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit in Wort und Bild. Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Der Kunde haftet alleine bei Verletzung der Urheberrechte von Dritten. HK-Consulting wird durch den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freigestellt. Das Copyright auf alle durch HK-Consulting erstellten Arbeiten verbleibt bei HK-Consulting.

 

8. Haftung

 

8.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch HK-Consulting wird von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt HK-Consulting von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl HK-Consulting dem Kunden seine Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.

 

8.2 Erachtet HK-Consulting für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.

 

8.3 Schadensersatzansprüche gegen HK-Consulting sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von HK-Consulting selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für HK-Consulting zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

 

8.4 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.

 

8.5 Der Höhe nach ist die Haftung von HK-Consulting beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

 

8.6 Die Haftung von HK-Consulting für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

 

8.7 HK-Consulting übernimmt keine Haftung für Verluste oder Probleme, die aufgrund von Serverausfällen entstehen. Des weiteren kann HK-Consulting die Erreichbarkeit bestimmter Server oder Teile des Netzes nicht garantieren. Hier finden die AGBs des jeweiligen externen Anbieters Anwendung.

 

9. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand

 

9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und HK-Consulting gilt deutsches Recht.


9.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

 

9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz von HK-Consulting.

 

10. Sonstige Bestimmungen

 

10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

 

10.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.

 

10.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

11. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

Erlangen, 17.07.2008                    HK-Consulting – Heiko Kassner